Was ist eine gute Altersvorsorge für Geschäftsführer eines Unternehmens?

Altersarmut droht Tausenden von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF). Glauben Sie nicht?

Altersvorsorge hier Geschäftsführer Versorgung

Viele GGF kümmern sich im Laufe ihres Berufslebens um viele alltägliche Dinge, um die Belange ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und halten das Unternehmen erfolgreich auf Kurs, vergessen und vernachlässigen dabei aber oft die wichtigste Person im Unternehmen – sich selbst! Dies gilt insbesondere für die eigene Altersvorsorge. Während die bAV für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie selbstverständlich im Unternehmen organisiert wird, wird die eigene Altersvorsorge gerne von Jahr zu Jahr verschoben mit dem Argument, dass der Unternehmenswert die Altersvorsorge ist. Leider ist dies selten der Fall, so dass sich GGF im Alter oft erheblich einschränken müssen.

Als Geschäftsführer eines Unternehmens tragen Sie eine große Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern, Kunden und Partnern. Sie werden oft sehr gut bezahlt, sind aber auch stark gefordert.

Geschäftsführer Versorgung
Geschäftsführer Versorgung

Um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihre Altersvorsorge kümmern. Denn die gesetzliche Rente wird in den meisten Fällen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstil zu finanzieren.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine attraktive Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge aufzustocken. Dabei zahlen Sie oder Ihr Arbeitgeber Beiträge in eine Versorgungseinrichtung ein, die Ihnen später eine Rente zahlt. Die bAV bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

Altersvorsorge für Geschäftsführer

  • Sie profitieren von Steuervorteilen, da die Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe von der Einkommensteuer befreit sind.
  • Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge, da die Beiträge nicht als Arbeitsentgelt gelten.
  • Sie erhalten eine lebenslange Rente, die Ihnen ein regelmäßiges Einkommen im Alter sichert.
  • Sie können Ihre Hinterbliebenen absichern, indem Sie eine Witwen- oder Waisenrente vereinbaren.

Für Geschäftsführer stehen grundsätzlich alle Durchführungswege der bAV zur Verfügung:

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage. Welcher Durchführungsweg für Sie am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B:

  • Rechtsform und Beteiligung am Unternehmen
  • der Höhe des Einkommens und der gewünschten Versorgungsleistung
  • Risikobereitschaft und Flexibilität
  • Ihren persönlichen Präferenzen und Ihrer Lebenssituation

Die bAV für Geschäftsführer ist ein sehr komplexes Thema mit vielen rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem Experten beraten zu lassen, der Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreitet.

Wenn Sie mehr über die bAV für Geschäftsführer erfahren möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind ein unabhängiger Berater für betriebliche Altersversorgung und verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Was ist eine gute Altersvorsorge für Geschäftsführer?
Als Geschäftsführer eines Unternehmens tragen Sie eine große Verantwortung und verdienen ein gutes Gehalt. Aber wie sieht es mit Ihrer Altersvorsorge aus? Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine private Absicherung zu kümmern.

Eine Möglichkeit, die Ihnen dabei helfen kann, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei zahlen Sie oder Ihr Arbeitgeber monatlich einen Teil Ihres Gehalts in eine Versorgungseinrichtung ein, die Ihnen später eine Rente auszahlt. Die bAV bietet Ihnen viele Vorteile, zum Beispiel

Steuer- und Sozialabgabenersparnis: Die Beiträge zur bAV sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Sie sparen also Geld, das Sie sonst an das Finanzamt oder die Krankenkasse abführen müssten.
Hohe Rendite: Die bAV kann Ihnen eine höhere Rendite als andere Anlageformen bieten, da Sie von den günstigen Konditionen der Versorgungsträger profitieren.
Insolvenzschutz: Die bAV ist vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger geschützt, wenn Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Hinterbliebenenschutz: Die bAV sichert auch Ihre Angehörigen ab, wenn Ihnen etwas zustößt. Sie können Ihren Ehepartner, Lebenspartner oder Ihre Kinder als Begünstigte benennen, die dann eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Altersvorsorge Geschäftsführer | Für die bAV stehen Ihnen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung, z. B:

Direktversicherung: Hier schließt Ihr Arbeitgeber für Sie eine Lebensversicherung ab, die er an Sie verpfändet. Sie sind die versicherte Person und haben Anspruch auf die Versicherungsleistung.


Pensionskasse: Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Beiträge an eine rechtlich selbständige Einrichtung, die Ihnen später eine Rente zahlt. Sie sind der Begünstigte der Pensionskassenleistung.


Pensionsfonds: Hier zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge in einen rechtlich selbständigen Fonds ein, der Ihr Geld am Kapitalmarkt anlegt und Ihnen später eine Rente zahlt. Sie sind der Empfänger der Pensionskassenleistung.


Unterstützungskasse: Hier zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge an eine rechtlich unselbständige Einrichtung, die von Ihrem Arbeitgeber oder einem Dritten getragen wird. Die Unterstützungskasse zahlt Ihnen später eine Rente. Sie sind der Begünstigte der Unterstützungskassenleistung.


Pensionszusage: Hier sagt Ihnen Ihr Arbeitgeber verbindlich zu, Ihnen später eine Rente zu zahlen. Die Pensionszusage wird in der Bilanz Ihres Arbeitgebers als Verbindlichkeit ausgewiesen. Begünstigter der Pensionszusage sind Sie selbst.


Welcher Durchführungsweg für Sie am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B:

Ihrer Rechtsform: Als Geschäftsführer eines Einzelunternehmens, einer GbR, OHG oder KG können Sie keine bAV abschließen. Als Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG können Sie nur dann eine bAV abschließen, wenn Sie nicht Kommanditist sind und die GmbH nicht nur der Verwaltung der KG dient. Als Geschäftsführer einer GmbH, KGaA oder AG können Sie grundsätzlich eine bAV abschließen, wenn Sie nicht am Unternehmen beteiligt sind oder nur eine Minderheitsbeteiligung haben. Wenn Sie am Unternehmen beteiligt sind und eine beherrschende Stellung haben, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine bAV abschließen, da sonst steuerliche Nachteile drohen.


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.